Teilnahmebedingungen

Teilnahmebedingungen

Veranstalter des Wettbewerbs „GESOBAU Jazz & Soul Award“ ist die GESOBAU AG, Stiftsweg 1, 13187 Berlin (im Folgenden „GESOBAU“).

1.1    Sofern der GESOBAU im Rahmen des Wettbewerbs Informationen per E-Mail zuzusenden sind, hat die Zusendung ausschließlich an folgende E-Mail-Adresse zu erfolgen: jazzsoulaward@gesobau.de

Gegenstand des Wettbewerbs ist die Verleihung des „GESOBAU Jazz & Soul Awards“ („Wettbewerb“). Der Wettbewerb ist mit Preisgeldern, der Teilnahme am Kunstfest Pankow 2025 für die 1. bis 3. Platzierten sowie einem Live-Auftritt im Jazz-Club „A-Trane“ für den/die Erstplatzierte*n dotiert.

3.1    Teilnehmen können Solokünstler*innen und Bands (im Folgenden jeweils „Teilnehmende“). 

3.2    Alle Teilnehmenden müssen zum Zeitpunkt der Einreichung des Bewerbungsformulars 18 Jahre alt sein und dürfen bis zum Ende der Bewerbungsphase (31.10.2024) nicht älter als 29 Jahre sein. Die Teilnehmenden müssen zudem ihren Lebensmittelpunkt in Berlin haben. Bei Bands muss die Mehrheit der einzelnen Bandmitglieder bis zum Ende der Bewerbungsphase zwischen 18 und 29 Jahren alt sein sowie ihren Wohnsitz in Berlin haben.

3.3    Von der Teilnahme ausgeschlossen sind Mitarbeiter*innen der GESOBAU und Sponsoren sowie jeweils auch deren Angehörige. Die GESOBAU behält sich vor, Teilnehmende, bei denen der Verdacht besteht, dass Betrugsabsichten vorliegen, jederzeit von der weiteren Teilnahme am Wettbewerb auszuschließen.

3.4    Teilnehmende dürfen keinen bestehenden Plattenvertrag bei einem Major Label (insbesondere Warner, Universal, Sony) besitzen.

4.1    Die Bewerbungsphase beginnt am 02. September 2024  und endet am 31. Oktober 2024 („Bewerbungsphase“). 

4.2    Teilnehmende müssen während der Bewerbungsphase folgende Informationen und Daten über www.gesobau.de/jazzsoulaward bereitstellen, um an dem Wettbewerb teilnehmen zu können:
4.2.1   Vollständig ausgefülltes Online-Bewerbungsformularformular,
4.2.2    drei Songs des Teilnehmenden ausschließlich im mp3-Format (kein YouTube, mp4 oder wavFor),
4.2.3    mindestens ein Foto des Teilnehmenden ausschließlich im jpg- oder png-Format,
4.2.4    ein Video, in dem sich der Teilnehmende kurz vorstellt und die Motivation für die Teilnahme schildert (max. 3 Minuten und ausschließlich im mp4-Format).

4.3    Folgende Anforderungen werden an die Songs gestellt: 
4.3.1    Bei den Songs kann es sich um eigene Songs des Teilnehmenden oder um Coversongs (Coverversionen aber keine Songs, die Samples enthalten) handeln; 
4.3.2    Es muss der*die Komponist*in zum jeweiligen Song aufgeführt werden; 
4.3.3    Die eingereichten Songs müssen aus dem Genre Jazz oder Soul (in allen Stilrichtungen) stammen;
4.3.4    Für jeden Song muss angegeben werden, welche*r Musiker*in welches Instrument spielt (Besetzung);
4.3.5      Für jeden Song ist ein Titel anzugeben;
4.3.6    Die Songs dürfen keine Schleichwerbung enthalten, sie bewerben keine Personen oder Unternehmen, deren Produkte, Dienstleistungen;
4.3.7    Die Songs dürfen nicht gegen die guten Sitten verstoßen und/oder widerrechtliche Inhalte enthalten, insbesondere solche, die strafbar, pornografisch, jugendgefährdend, ordnungswidrig, rassistisch oder gewaltverherrlichend sind und/oder die Rechte Dritter verletzten, insbesondere Urheber- oder Persönlichkeitsrechte.
 

5.1    Die GESOBAU trifft aus allen Teilnehmenden eine Vorauswahl von 10 Teilnehmenden („Top 10“), die der Jury präsentiert werden. Die Jury besteht aus drei unabhängigen Künstler*innen und/oder Musikjournalist*innen sowie einem Vorstandsmitglied und/oder einer/einem leitenden Beschäftigten der GESOBAU. Die GESOBAU informiert die Top 10 per E-Mail. 

5.2    Die Aufnahme in die Top 10 erfordert (i) eine Präsenz in sozialen Medien (zumindest Instagram oder YouTube) und (ii) binnen einer Woche nach Mitteilung nach 5.1 die Übersendung einer Ausweiskopie (ggf. aller Mitglieder der Band) an die mitgeteilte E-Mail-Adresse. Die Ausweiskopie dient dem Nachweis der Einhaltung der Voraussetzungen nach 3.2. Aus der Ausweiskopie müssen sich der Name, das Geburtsdatum und die Wohnanschrift ergeben. Weitere Informationen können geschwärzt werden. Ist die Wohnanschrift nicht in Berlin, steht es dem Teilnehmenden frei, einen anderen Nachweis einzureichen, aus dem sich ergibt, dass sich der Lebensmittelpunkt in Berlin befindet. Sofern die Voraussetzungen nicht erfüllt werden, scheidet dieser Teilnehmende aus dem Wettbewerb aus. Der GESOBAU steht es frei, den/die nächstplatzierten Teilnehmenden nachzubenennen.  

5.3    Eine vierköpfige Jury wählt aus den Top 10 die Plätze 1 bis 3 („Gewinner“) bis zum 31. Januar 2025 aus. Die entsprechenden Teilnehmenden werden per E-Mail benachrichtigt. 

5.4    Falls Teilnehmende nicht unter der angegebenen E-Mail-Adresse erreichbar sind oder sich nicht bis spätestens 7. Februar 2025 bei der GESOBAU per E-Mail gemeldet haben, erlischt das Recht auf die Teilnahme am Wettbewerb und es rückt der nächstplatzierte Teilnehmende nach. 

5.5    Die GESOBAU ist nicht verpflichtet Teilnehmende auf einem anderen Weg als über die angegebene E-Mail-Adresse zu benachrichtigen. 

5.6    Die Namen der Gewinner werden im Februar 2025 auf www.gesobau.de/jazzsoulaward und über eine Pressemitteilung bekannt gegeben. Die Bekanntgabe der Gewinner erfolgt ohne Gewähr. Die Entscheidung der Jury ist endgültig. 

6.1    Die GESOBAU ist berechtigt die Top 10 im Zusammenhang mit der Bewerbung der Veranstaltung nach Ziffer 8., der Öffentlichkeitsarbeit der GESOBAU, insbesondere in den sozialen Medien, Pressemitteilungen, Newslettern und dem Mietermagazin „Hallo Nachbar“ namentlich zu nennen (Nennung des Teilnehmenden und ggf. der Bandmitglieder des Teilnehmenden) auch unter Verwendung der von dem Teilnehmenden eingesendeten Fotos. Der Teilnehmende sichert zu die Rechte insoweit für alle Betroffenen einräumen zu können. 

6.2    Die Top 10 stehen bei Bedarf für einen redaktionellen Beitrag im Mietermagazin „Hallo Nachbar“ zur Verfügung. 

6.3    Die GESOBAU ist zur Zahlung einer Vergütung an den Teilnehmenden für die Mitwirkung an den Werbemaßnahmen nicht verpflichtet.

7.1    Am 14. und 15. Juni 2025 findet das Kunstfest Pankow 2025 in Berlin statt („Veranstaltung“). Zu diesem Fest erhalten die Gewinner einen Live-Auftritt; für den erstplatzierten Gewinner auf der Hauptbühne und für den zweit- und drittplatzierten auf der Nebenbühne.

7.2    Steht ein Gewinner in diesem Zeitraum nicht für einen Live-Auftritt zur Verfügung, scheidet dieser Gewinner aus dem Wettbewerb aus und hat keinen Anspruch auf den Preis (nach Ziffer 8.). 

7.3    Die GESOBAU ist zur Aufnahme von Bild- und Tonaufnahmen bei der Veranstaltung und zu deren Verwertung nach Maßgabe der Ziffern 6 und 9 berechtigt und kann dazu auch Dritte beauftragen. 
 

8.1    Der erstplatzierte Gewinner erhält ein Preisgeld von 3.500,00 Euro sowie einen Auftritt auf dem Kunstfest Pankow 2025 (Hauptbühne) und im Jazz Club „A-Trane“ in Berlin. 

8.2    Der zweitplatzierte Gewinner erhält ein Preisgeld von 2.000,00 Euro sowie einen Auftritt auf dem Kunstfest Pankow 2025 (Nebenbühne) in Berlin. 

8.3    Der drittplatzierte Gewinner erhält ein Preisgeld von 1.500,00 Euro sowie einen Auftritt auf dem Kunstfest Pankow 2025 (Nebenbühne). 

8.4    Die Gewinner werden in die Veranstaltungs-PR mit eingebunden und erhalten einen Fahrtkostenzuschuss von maximal 200,00 Euro je Gewinner (gegen Beleg). 

8.5    Eine Barauszahlung der Gewinne ist nicht möglich.

8.6    Die Gewinner sind selbst dafür verantwortlich, das Preisgeld zu versteuern, soweit dieses steuerpflichtig ist. 
 

9.1    Der Teilnehmende und jedes Bandmitglied des Teilnehmenden („Rechteinhaber“) räumt mit Absendung des Teilnahmeformulars der GESOBAU ein zeitlich, räumlich unbeschränktes, einfaches Recht ein, die von dem Teilnehmenden für die Teilnahme an dem Wettbewerb übermittelten Inhalte (insb. die Songs, Fotos, Videos) („Inhalte“) zum Zwecke der Durchführung des Wettbewerbs, der Veranstaltung, den in diesem Zusammenhang stehenden werblichen Maßnahmen und zur Öffentlichkeitsarbeit im Zusammenhang mit dem Wettbewerb in jeglicher Form zu nutzen. Das Nutzungsrecht umfasst insbesondere das Recht zur Vervielfältigung, Verbreitung, das Ausstellungsrecht, das Vortrags- und Vorführungsrecht, das Recht zur öffentlichen Zugänglichmachung, das Senderecht, das Recht der Wiedergabe durch Bild- und Tonträger, das Recht der Wiedergabe von Funksendungen und der öffentlichen Zugänglichmachung ein. Der Rechteinhaber behält nicht das Recht auf Einwilligung in die Veröffentlichung oder Verwertung einer Bearbeitung der Inhalte sowie das Recht, diese auf Bild- und Tonträger zu übertragen. Der Rechteinhaber erlaubt der GESOBAU, die Inhalte zu ändern, sie teilweise oder insgesamt in andere Werke zu integrieren und zu übersetzen. Der GESOBAU ist gestattet, die Rechte teilweise oder insgesamt an Dritte zu übertragen und Unterlizenzen zu erteilen.

9.2    Nach Ende der Veranstaltung enden die der GESOBAU von den sonstigen Teilnehmenden, die nicht Gewinner sind, eingeräumten Nutzungsrechte an den Songs nach 9.1.   

9.3    Der Rechteinhaber sichert zu, zur Übertragung der Rechte in dem hier geregelten Umfang berechtigt und in der Lage zu sein. Sollten Dritte geltend machen, durch die Nutzung der Inhalte durch die GESOBAU in ihren Rechten verletzt zu sein, stellt der Rechteinhaber die GESOBAU von diesen Ansprüchen frei und erstattet ihr die Kosten einer angemessenen Rechtsverteidigung. Beiträge, die solche Rechte Dritter verletzen oder nach Ansicht der GESOBAU verletzen könnten, werden nach Ermessen der GESOBAU von der Teilnahme ausgeschlossen.

9.4    Der Rechteinhaber garantiert, dass die eingereichten Songs in keiner Weise vertragsgebunden sind. Sofern Verträge mit Verlagen, Labeln, Künstler*innen etc. und/oder Verträge zur Verwertung und Bandübernahmen etc. bestehen, sendet der Rechteinhaber entsprechende Informationen ergänzend per E-Mail an die GESOBAU. Die GESOBAU stimmt sich mit dem Teilnehmenden im Einzelfall über die Möglichkeit einer Teilnahme ab. Einen Anspruch auf die Teilnahme gibt es in diesem Fall nicht. Die GESOBAU entscheidet insoweit nach eigenem Ermessen.  

9.5    Dem Rechteinhaber ist es untersagt, Dritten vor dem Ende der Veranstaltung Nutzungsrechte an den eingereichten Songs einzuräumen, um Waren oder Dienstleistungen von Dritten zu bewerben. 

9.6    Die Gewinner räumen der GESOBAU nach Maßgabe der Ziffer 9.1 sämtliche ihr zustehenden Rechte an Bild- und/oder Tonaufnahmen ein, die während der Veranstaltung angefertigt werden.

9.7    Die vorstehende Rechteeinräumung ist durch die Möglichkeit der Teilnahme an dem Wettbewerb abgegolten. Eine Vergütung wird nicht gezahlt. 
 

10.1    Die Haftung der GESOBAU auf Zahlung von Schadens- und Aufwendungsersatz ist ausgeschlossen, soweit dies nicht in den folgenden Vorschriften anders geregelt ist.

10.2    Der Haftungsausschluss gilt nicht für Schäden, die durch schuldhafte Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht in einer das Erreichen des Vertragszwecks gefährdenden Weise verursacht wurden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Teilnehmende regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Die Haftung ist dabei jedoch auf den vertragstypischen Schaden begrenzt, mit dessen Entstehen jede Vertragspartei aufgrund der ihr zu diesem Zeitpunkt bekannten Umstände rechnen musste. 

10.3    Der Haftungsausschluss gilt ferner nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung der GESOBAU oder ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. 

10.4    Der Haftungsausschluss gilt nicht für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der GESOBAU oder ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. 

10.5    Soweit die Haftung der GESOBAU ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die Haftung der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen der GESOBAU.

10.6    Sofern die GESOBAU eine Garantie gegeben hat, wird der Inhalt dieser Garantie von der vorstehenden Haftungsbeschränkung nicht berührt.

10.7    Die Haftung aus dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt. 
 

Die Person, die das Bewerbungsformular absendet, bestätigt und sichert zu, dass sämtliche Bandmitglieder diese Teilnahmebedingungen gelesen und akzeptiert haben und insbesondere mit der Einräumung der Rechte in den Teilnahmebedingungen einverstanden sind.

Teilnehmende werden mit separater Datenschutzerklärung über die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten informiert.

13.1    Die GESOBAU behält sich vor den Wettbewerb und/oder die Veranstaltung jederzeit ohne Angabe von Gründen abzuändern, abzubrechen oder auszusetzen. Ist die GESOBAU der Auffassung, dass einzelne Teilnehmende oder Songs gegen die Teilnahmebedingungen verstoßen, ist sie berechtigt die Teilnehmenden insgesamt oder einzelne Songs vom Wettbewerbs auszuschließen.

13.2    Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.